Die Trauung
Die Trauung ist der Höhepunkt der Hochzeitsfeier und die eigentliche Eheschließung. Sie leitet sich begrifflich von den Worten Treue und Vertrauen ab, die Grundlage jeder Ehe sein sollten. Die Trauung reicht von der kleinen, standesamtlichen Feier im engsten Familienkreis bis zur mehrtägigen Feier mit großer Hochzeitsgesellschaft, die neben der standesamtlichen auch eine kirchliche oder eine freie Trauung beinhalten kann. Juristisch gültig ist nur die Trauung auf dem Standesamt bzw. in einer vom Standesamt vorgesehenen Räumlichkeit durch die Standesbeamtin bzw. den Standesbeamten. Deshalb lassen sich auch Paare mit freier bzw. kirchlicher Trauung zusätzlich standesamtlich trauen.

Die Trauung im Standesamt

Eine standesamtliche Trauung ist mit ganz kleinem, aber auch sehr großem Personenkreis möglich. Wie in der Kirche erwarten in der Regel der vorn stehende Bräutigam und die Gäste die Braut, die vom Brautvater in den Raum geführt und dem Bräutigam übergeben wird. Dazu wird die Wunschmusik des Brautpaares gespielt. Nach einer kurzen Rede der Standesbeamtin und der richtigen Beantwortung der obligatorischen Fragen mit „Ja“ gilt das Brautpaar vor dem Gesetz als Ehepaar. Sie dürfen sich die Ringe anstecken und den berühmten Kuss geben. Danach wird durch die Standesbeamtin (es sind fast immer Frauen) das Heiratsbuch verlesen, das dann von Ehefrau und Ehemann unterzeichnet wird.
Anschließend nimmt das Paar meist vor dem Standesamt die Glückwünsche der Hochzeitsgäste und oft weiterer „Zaungäste“ entgegen. Oft wird mit einem Glas Sekt angestoßen und der ein oder andere Hochzeitsbrauch angeschlossen.
Viele Standesämter bieten Trauungen an Orten abseits der Amtszimmer an. Das kann von einer entweihten, romantischen Dorfkirche über Säle in Festungen, Museen, Gutshäusern und Schlössern bis zur Trauung unter freiem Himmel reichen. Hier lohnt sich ein Blick in die Aufstellung der Standesämter ab Seite 64 und deren offizielle Trauorte.

Freie Trauzeremonien
Viele Brautpaare wollen eine ganz individuelle Traumhochzeit feiern. Sie wünschen sich einen ungewöhnlichen Ort, Zeremonien mit Einbezug der Kinder oder der gesamten Hochzeitsgesellschaft oder sehr persönliche Hochzeitsreden – hier stoßen Standesämter an ihre Grenzen. Freie Trauzeremonien hingegen sind frei wie ihr Name und erfüllen grundsätzlich fast jeden Wunsch. Ob am Mittelmeerstrand oder auf der Obstwiese, ob direkt im Garten der Hochzeitslocation oder auf der heimischen Dachterrasse – das Brautpaar kann seine Ideen frei entfalten. Der große Vorteil liegt zudem im großen Einfluss des Paares auf den Ablauf der Trauzeremonie, in die auch Kinder, Live-Musik oder ungewöhnliche Aktionen mit eingebunden werden können. Selbst ein gesungenes oder gerapptes Hochzeitsbekenntnis ist möglich. Freie Trauzeremonien sollten von erfahrenen Hochzeitsplanern bzw. Hochzeitsrednern vorbereitet werden.

Hier empfehlen wir für Traumhochzeiten in Spreewald und Lausitz Hochzeitsplanerin Heike Hirmer:
Hochzeitsplanerin und Hochzeitsrednerin
Heike Hirmer, Telefon 03562 663207 bzw. 0174 4154505,
E-Mail FestplanungHirmer@yahoo.de,
www.hochzeitsplanung-hochzeitsredner.de

Kirchliche Trauung
Gläubigen Brautpaaren wird Gottes Segen für das gemeinsame Bündnis ein inniges Anliegen sein. Die kirchliche Trauung folgt dabei einer festen, sehr feierlichen Zeremonie. Wichtig ist, dass bereits zuvor die standesamtliche Trauung vollzogen wurde. Bei der kirchlichen Trauung steht das Eheversprechen in Form des Vermählungsspruches im Mittelpunkt, der vom Pfarrer oder Priester vorgesprochen und von Braut und Bräutigam jeweils nachgesprochen wird. Wenn das Brautpaar es wünscht, kann es den Vermählungsspruch auch auswendig sprechen.
Wenn nur ein Partner kirchlich geprägt ist, stellt dies für eine kirchliche Trauung keine Hürde dar. Auch hier wird gemeinsam ein Gottesdienst gefeiert, allerdings muss nur der Partner mit kirchlichem Bekenntnis ein entsprechend christlich geprägtes Trauversprechen abgeben. Komplizierter wird es, wenn ein Partner katholisch, der andere aber evangelisch ist. Da die Trauung nur in einer der beiden Kirchenformen vollzogen werden kann, wird sie dann durch den evangelischen Pfarrer und den katholischen Priester gemeinsam abgehalten. Hierfür muss man sich natürlich rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Priester in Verbindung setzen, das muss man zur Absprache des Hochzeitstermins aber ohnehin.